Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Gemeinsam mit meinen Mandanten erarbeite ich praxisnahe und pragmatische Lösungen. Dafür sind der schnelle und direkte Kontakt, ein realistischer Blick auf das Wesentliche und eine verständliche Beratung unabdingbare Voraussetzungen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Kooperationen mit Spezialisten eng angrenzender Rechts- und Fachgebiete ist eine umfassende und kompetente Betreuung gewährleistet.
Erstberatung und gesetzliche Gebühren
Für eine Erstberatung wird eine Gebühr in Höhe von 226,10 € (inkl. Umsatzsteuer) berechnet. Erfolgt aufgrund der Erstberatung die Erteilung eines Mandats, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Tätigkeit bzw. die anfallenden Gebühren vollständig angerechnet.
In gerichtlichen Verfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als gesetzliche Mindestpreisvorschrift. Die Höhe der Gebühren hängt im Wesentlichen vom Gegenstands- oder Verfahrenswert sowie den entstandenen Gebührentatbeständen im jeweiligen Verfahrensstadium ab.
Honorarvereinbarung
In außergerichtlichen Fällen biete ich meinen Mandanten auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung nach Stundensätzen an.
Danneckerstraße 4
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 24 83 77 36
Fax: 0711 24 83 77 21
Kremmlerstraße 5
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Fax: 0711 46 90 63 20
Gerne dürfen Sie mich telefonisch oder per Email
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