Das Leistungsangebot der Kanzlei richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen und Freiberufler vor allem im Bereich des allgemeinen Zivilrechts, des Arbeitsrechts und des Handels- und Gesellschaftsrechts.
Ein Anliegen ist es, praxisnahe und pragmatische Lösungsansätze zu finden, um so die Interessen der Mandanten umfassend zu vertreten. Der schnelle und direkte Mandantenkontakt, ein realistischer Blick auf das Wesentliche und eine verständliche Beratung sind dafür unabdingbare Voraussetzungen.
Durch regelmäßige Fortbildungen und Kooperationen mit Spezialisten eng angrenzender Rechts- und Fachgebiete ist eine umfassende und kompetente Beratung gewährleistet.
Erstberatung und gesetzliche Gebühren
Für eine Erstberatung berechnen wir eine Gebühr in Höhe von 226,10 € (inkl. Umsatzsteuer). Erfolgt aufgrund der Erstberatung die Erteilung eines Mandats, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Tätigkeit bzw. die anfallenden Gebühren vollständig angerechnet.
In gerichtlichen Verfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als gesetzliche Mindestpreisvorschrift. Die Höhe der Gebühren hängt im Wesentlichen vom Gegenstands- oder Verfahrenswert sowie den entstandenen Gebührentatbeständen im jeweiligen Verfahrensstadium ab.
Honorarvereinbarung
In außergerichtlichen Fällen bieten wir unseren Mandanten auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung nach Stundensätzen an.
Danneckerstraße 4
70182 Stuttgart
Tel.: 0711 24 83 77 36
Fax: 0711 24 83 77 21
Kremmlerstraße 5
70597 Stuttgart
Tel.: 0711 99 79 10 30
Fax: 0711 46 90 63 20
Gerne dürfen Sie mich telefonisch oder per Email
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