Die Kanzlei

Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

 

Gemeinsam mit meinen Mandanten erarbeite ich praxisnahe und pragmatische Lösungen. Dafür sind der schnelle und direkte Kontakt, ein realistischer Blick auf das Wesentliche und eine verständliche Beratung unabdingbare Voraussetzungen.

 

Durch regelmäßige Fortbildungen und Kooperationen mit Spezialisten eng angrenzender Rechts- und Fachgebiete ist eine umfassende und kompetente Betreuung gewährleistet.

Honorar und Anwaltsgebühren

Erstberatung und gesetzliche Gebühren

Für eine Erstberatung wird eine Gebühr in Höhe von 226,10 € (inkl. Umsatzsteuer) berechnet. Erfolgt aufgrund der Erstberatung die Erteilung eines Mandats, wird die Erstberatungsgebühr auf die weitere Tätigkeit bzw. die anfallenden Gebühren vollständig angerechnet.

 

In gerichtlichen Verfahren gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als gesetzliche Mindestpreisvorschrift. Die Höhe der Gebühren hängt im Wesentlichen vom Gegenstands- oder Verfahrenswert sowie den entstandenen Gebührentatbeständen im jeweiligen Verfahrensstadium ab.

 

Honorarvereinbarung

In außergerichtlichen Fällen biete ich meinen Mandanten auch die Möglichkeit des Abschlusses einer Honorarvereinbarung nach Stundensätzen an.